Rechtsprechung
VG Stuttgart, 20.11.2003 - 3 K 2196/03 |
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 20.11.2003 - 3 K 2196/03
- VGH Baden-Württemberg, 12.10.2004 - 10 S 1346/04
- BVerwG, 16.02.2005 - 3 C 54.04
- BVerwG, 17.11.2005 - 3 C 54.04
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 12.10.2004 - 10 S 1346/04
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für die Erhebung einer Klage vor dem …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 20. November 2003 - 3 K 2196/03 -, soweit dieses Gegenstand des Berufungsverfahrens ist, wird zurückgewiesen.Mit Urteil vom 20.11.2003 - 3 K 2196/03 - hat das Verwaltungsgericht Stuttgart das Verfahren eingestellt, soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, und die Klage im Übrigen abgewiesen.
das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 20. November 2003 - 3 K 2196/03 - zu ändern und den Beklagten zu verpflichten, die Verfügungen der Stadt Pforzheim vom 06.05.1991 und 02.02.1999 mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen, soweit ihm hiermit untersagt worden ist, bis zur Aufhebung dieser Verfügungen Kraftfahrzeuge mit einer ausländischen Fahrerlaubnis auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu führen, und die Verfügungen des Landratsamtes Esslingen vom 21.09.2001 und 27.03.2002 sowie den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 25.04.2002 aufzuheben, soweit sie dieser Verpflichtung entgegenstehen.